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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 7 A 11268/11.OVG   

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https://dejure.org/2012,8497
OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 7 A 11268/11.OVG (https://dejure.org/2012,8497)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.03.2012 - 7 A 11268/11.OVG (https://dejure.org/2012,8497)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. März 2012 - 7 A 11268/11.OVG (https://dejure.org/2012,8497)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 25 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 5 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebung eines Ausländers als unverhältnismäßiger Eingriff in sein Privatleben i.S.v. Art. 8 EMRK; Zulässigkeit der Abschiebung einer Ausländerin in das Land des Ehemannes bei fehlender Kenntis der Landessprache

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 11 Abs. 1, GG Art. 6, EMRK Art. 8, AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 2 Abs. 3
    Freiwillige Ausreise, Mazedonien, Achtung des Privatlebens, Verhältnismäßigkeit, Integration, Erwerbstätigkeit, Verwurzelung, Regelerteilungsvoraussetzungen, Sicherung des Lebensunterhalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 8; AufenthG § 25 Abs. 5 S. 1
    Abschiebung eines Ausländers als unverhältnismäßiger Eingriff in sein Privatleben i.S.v. Art. 8 EMRK; Zulässigkeit der Abschiebung einer Ausländerin in das Land des Ehemannes bei fehlender Kenntis der Landessprache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 7 A 11268/11
    Das nach Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Privatlebens umfasst, auch soweit es keinen familiären Bezug hat, die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18/09 -, juris, Rn. 14 m. w. N.).

    Ein Privatleben im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich der Vorschrift eröffnet, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010, a. a. O., m. w. N.; offen gelassen im Beschluss des Senats vom 18. August 2011 - 7 B 10795/11.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 7 A 11268/11
    Derartige rechtliche Hindernisse können sich unter anderem aus einem Abschiebungsverbot mit Blick auf Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK ergeben, bei dessen Bestehen in aller Regel auch eine freiwillige Ausreise nicht zuzumuten und damit rechtlich unmöglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14/05 -, BVerwGE 126, 192 [197 f.]).
  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 7 A 11268/11
    Ihre Ausreisepflicht ist mit Ablauf der Geltungsdauer der ihr zuletzt erteilten Aufenthaltserlaubnis vom 29. September 2009 entstanden (vgl. §§ 50 Abs. 1, 51 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) und gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG auch vollziehbar, da aufgrund des von ihr erst nach Ablauf der Geltungsdauer ihrer Aufenthaltserlaubnis gestellten Verlängerungsantrags die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG über den Fortbestand des bisherigen Aufenthaltstitels nicht greift (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 1 C 5/10 -, juris, Rn. 15 f. = BVerwGE 140, 64; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Januar 2012, § 58 AufenthG, Rn. 15).
  • VG Stuttgart, 10.01.2017 - 11 K 2461/16

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    Bei der Frage der Reintegration in das Heimatland (Grad der Entwurzelung) ist insbesondere maßgebend, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen bzw. erworben werden können, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist, und inwieweit er dort bei der Wiedereingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 13.10.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250 und Urt. v. 18.01.2006 - 13 S 2220/05 - VBlBW 2006, 200; OVG Koblenz, Beschl. v 24.02.2006 - 7 B 10020/06 - InfAuslR 2006, 274 und Urt. v. 15.03.2012 - 7 A 11268/11 - juris - VGH Kassel, Urt. v. 07.07.2006 - 7 UE 509/06 - ZAR 2006, 413; OVG Hamburg, Beschl. v. 05.05.2014 - 4 Bs 98/14 - NVwZ 2014, 1249; OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.09.2014 - 2 O 81/14 - juris -).
  • VG Stuttgart, 10.07.2018 - 11 K 1672/18

    Sprachkenntnisse des nachziehenden Ehegatten; Zumutbarkeit der Fortführung einer

    Bei der Frage der Reintegration in das Heimatland (Grad der Entwurzelung) ist insbesondere maßgebend, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen bzw. erworben werden können, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist, und inwieweit er dort bei der Wiedereingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 13.10.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250 und Urt. v. 18.01.2006 - 13 S 2220/05 - VBlBW 2006, 200; OVG Koblenz, Beschl. v 24.02.2006 - 7 B 10020/06 - InfAuslR 2006, 274 und Urt. v. 15.03.2012 - 7 A 11268/11 - juris - VGH Kassel, Urt. v. 07.07.2006 - 7 UE 509/06 - ZAR 2006, 413; OVG Hamburg, Beschl. v. 05.05.2014 - 4 Bs 98/14 - NVwZ 2014, 1249; OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.09.2014 - 2 O 81/14 - juris -).
  • VG Stuttgart, 08.07.2019 - 11 K 456/19

    Duldungsgrund für einen bereits seit 26 Jahren unauffällig in Deutschland

    Bei der Frage der möglichen Reintegration in das Heimatland (Grad der Entwurzelung) ist insbesondere maßgebend, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen bzw. erworben werden können, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist, und inwieweit er dort bei der Wiedereingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 13.10.2010 - 11 S 2359/10 - InfAuslR 2011, 250 und Urt. v. 18.01.2006 - 13 S 2220/05 - VBlBW 2006, 200; OVG Koblenz, Beschl. v 24.02.2006 - 7 B 10020/06 - InfAuslR 2006, 274 und Urt. v. 15.03.2012 - 7 A 11268/11 - juris - VGH Kassel, Urt. v. 07.07.2006 - 7 UE 509/06 - ZAR 2006, 413; OVG Hamburg, Beschl. v. 05.05.2014 - 4 Bs 98/14 - NVwZ 2014, 1249; OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.09.2014 - 2 O 81/14 - juris -), bzw. ganz allgemein, welche Fähigkeiten zur Reintegration beim Betroffenen (noch) vorhanden sind.
  • VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 11.656

    Ausweisung aufgrund Jugendstrafen (zuletzt Jugendstrafe von drei Jahren wegen

    Insbesondere aber hat die Beklagte zu wenig beachtet und nicht hinreichend gewichtet, dass auch die Entwurzelung des Klägers hinsichtlich seines Herkunftslands Marokko und seine bei einer etwaigen dortigen Reintegration zu erwartenden Schwierigkeiten wesentliche und bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit seiner Ausweisung nach Art. 8 EMRK zu berücksichtigende Gesichtspunkte sind (vgl. insb. EGMR, U.v. 25.3.2010 a.a.O.; BVerwG, U.v. 14.2.2012 - 1 C 7.11 - InfAuslR 2012, 255 - juris Rn. 20 - und U.v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 - NVwZ 2009, 979 - juris Ls. 4 u. Rn. 20; SächsOVG a.a.O.; OVG RhPf, U.v. 15.3.2012 - 7 A 11268/11 - juris Rn. 24 ff.).
  • VG Bayreuth, 09.10.2012 - B 1 K 11.799

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Straftaten wegen Drogenabhängigkeit;

    Allerdings vermag das Gericht eine Ermessensreduzierung auf Null im Sinne einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach dem derzeitigen Sachstand (noch) nicht zu erkennen, da gegebenenfalls dem Schutz der familiären Beziehung der Klägerin zu ihren Kindern nach Art. 6 GG und Art. 8 EMRK nicht nur durch Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Rechnung getragen werden kann, sondern vielleicht auch durch Erteilung einer (hier nicht streitgegenständlichen, vgl. BVerwG, U.v. 4.9.2007 - 1 C 43.06 - InfAuslR 2008, 71) Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491; OVG RhPf, U.v. 15.3.2012 - 7 A 11268/11 und U.v. 18.4.2012 - 7 A 10112/12; OVG Berlin-Bbg, B.v. 13.12.2011 - OVG 2 M 40.11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2012 - 7 A 10355/12

    Abschiebung, Abschiebungshindernis, Achtung, Alter, Asylverfahren, Aufenthalt,

    Schließlich ist zu berücksichtigen, welches Gewicht dem öffentlichen Interesse an der Aufenthaltsbeendigung zukommt (vgl. Urteil des Senats vom 15. März 2012 - 7 A 11268/11.OVG -, m.w.N., veröffentlicht in ESOVGRP).
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